Geschützt: Grunderwerbsteuer: Instandhaltungsrückstellungen sind generell nicht einzubeziehenVSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs GmbH2021-07-01T09:05:17+02:00 Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben: Passwort: